2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, frist- und formgerecht die Berufung an (pag. 155). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 30. Dezember 2014 (pag. 160 f.) erklärte der Beschuldigte am 26. Januar 2015 frist- und formgerecht vollumfänglich die Berufung (pag. 169). Mit Schreiben vom 3. Februar 2015 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet (pag. 203). Mit Schreiben vom 19. Februar 2015 stellte der Beschuldigte den Antrag, es sei eine mündliche Verhandlung durchzuführen (pag.