Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 26. März 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ schuldig erklärt wurde: 1.1 des Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigen Zustand (Mischkonsum von Alkohol mit einer Blutalkoholkonzentration von mind. 2.84 Gewichtspromillen (qualifiziert) und Drogen, THC Gehalt im Blut 7.7 µg/L.), begangen am 06.12.2013 in C.________ ; 1.2. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Cannabis, festgestellt am 06.12.2013 in C.________.