Indes ist auch hier der verminderten Schuldfähigkeit durch Reduktion des Tatverschuldens Rechnung zu tragen. Eine Asperation im Umfang von 10 Strafeinheiten scheint der Kammer aus diesen Gründen angemessen. 10.3 Täterkomponenten Zu den Täterkomponenten führte die Vorinstanz Folgendes aus (pag. 158 f.): «Beim Vorleben des Beschuldigten ist zunächst seine schwere Kindheit zu berücksichtigen. Offenbar waren die Eltern Alkoholiker und der Vater hat die Mutter häufig geschlagen (pag.