5 nienfahrt vor dem Bahnübergang massgebend, dass wir die Polizei informierten (…)“ (H.________: pag. 175 Z. 22 ff.). „Wir haben ihn aufgefordert, dass er das Auto rechts abstellen soll, da es gefährlich sei“ (I.________: pag. 77 Z. 22 ff.). Auf die Distanz der zurückgelegten Strecke kommt es entgegen der Ansicht der Verteidigung vorliegend nicht in grossem Masse an. Wie die Situation am Bahnübergang eindrücklich zeigt, hat der stark alkoholisierte Beschuldigte unabhängig von der Länge der gefahrenen Strecke eine erhebliche Unfallgefahr geschaffen.