, Institutsleiter – alles andere als abstinent gewesen ist. So kamen die Gutachter gestützt auf die vorgenommene toxikologische Untersuchung sowie die geführten Gespräche zum Schluss, dass beim Beschuldigten eine Abhängigkeit von multiplen psychotropen Substanzen vorliege. Labortechnisch könne eine Abstinenz von Cannabis und Alkohol nicht belegt werden. Vielmehr bestünden eindeutige Hinweise, welche für einen regelmässigen übermässigen Konsum von Alkohol und Cannabis sprächen. Eine Krankheitseinsicht bestehe nicht. Stabile Verhaltensänderungen könnten aus gutachterlicher Sicht nicht bestätigt werden.