Diese haben den Beschuldigten als Fahrer des blauen Peugeots identifiziert. Der Beschuldigte war zudem noch wach und trug seine Outdoorjacke, als E.________ (Polizist) geklingelt hat. Daneben hat Polizist E.________ das Blinken des blauen Peugeots in der Tiefgarage gesehen und der Peugeot gehört dem Beschuldigten. Die gefahrene Route passt schliesslich zu einer Fahrt vom Restaurant F.________ (der Beschuldigte kam bei der G.________-Kreuzung von links auf der Hauptstrasse auf die Zeugen H.________ und I.________ zu, pag. 8) zum Beschuldigten nach Hause, wo der blaue Peugeot schliesslich auch parkiert wurde.