2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten des Staates.» 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Aufgrund der bloss beschränkten Berufung des Beschuldigten sind die folgenden Punkte des erstinstanzlichen Urteils bereits in Rechtskraft erwachsen: - die Verurteilung des Beschuldigten wegen Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigen Zustand (Mischkonsum von Alkohol mit einer Blutalkoholkonzentration von mind. 2.84 Gewichtspromillen (qualifiziert) und Drogen, THC Gehalt im Blut 7.7 µg/L.), begangen am 6. Dezember 2013 in C.________;