Das Fahreignungsgutachten wurde auf Nachfrage des Gerichts hin am 11. Januar 2016 zu den Akten gereicht (pag. 197 ff.). Zusammen mit der schriftlichen Berufungsbegründung reichte der Beschuldigte zudem ein Schreiben des Behandlungszentrums für substanzgestützte Therapie biwak ein (pag. 231 f.). 4. Anträge des Beschuldigten In seiner schriftlichen Berufungsbegründung stellte Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten folgende Anträge (pag. 223): «1. Der Berufungskläger sei zu einer Strafe von 80 Tagessätzen zu CHF 114.- mit einer Probezeit von vier Jahren zu verurteilen.