3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Der Beschuldigte beantragte in seiner Berufungserklärung, es sei das im Zusammenhang mit den verkehrsmedizinischen Untersuchungen noch zu erstellende Gutachten des Instituts D.________ zur Fahreignung des Beschuldigten zu edieren (pag. 176). Diesen Antrag hiess der Verfahrensleiter gut (pag. 185). Gleichzeitig wurde von Amtes wegen die Einholung eines aktuellen ADMAS-Auszugs (pag. 190) sowie eines aktuellen Berichts über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 192 ff.) angeordnet. Das Fahreignungsgutachten wurde auf Nachfrage des Gerichts hin am 11. Januar 2016 zu den Akten gereicht (pag.