Davon sind 80 Tagessätze, ausmachend CHF 10‘400.00, zu bezahlen. Bei 80 Tagessätzen wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4‘100.00 und Auslagen von CHF 5‘124.80, insgesamt bestimmt auf CHF 9‘224.80. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Staatsanwaltschaft CHF 1'300.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 2'800.00 Total CHF 4'100.00