II. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung 1. des Betrugs, angeblich begangen im Januar 2008 in C.________(Ortschaft) und Biel z.N. D.________(Bank) (Versuch); 2. des Betrugs, angeblich begangen im Oktober 2008 in E.________(Ortschaft) und Olten z.N. D.________(Bank) (Versuch); 3. der Urkundenfälschung, angeblich begangen im Oktober 2008 in E.________(Ortschaft), unter Tragung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘975.70 (1/5 von CHF 24‘878.40) durch den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung an den amtlichen Verteidiger, Fürsprecher B.