D. im Zivilpunkt verfügt wurde: 1. Es wird festgestellt, dass A.________ anerkannt hat, der Straf- und Zivilklägerin D.________(Bank), v.d. X.________, die Beträge von CHF 53‘143.50 zzgl. 5 % Zins seit 9. April 2008 sowie CHF 63‘251.20 zzgl. 5 % Zins seit 1. April 2009 zu schulden, was die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides hat. Die Zivilklage wird abgeschrieben. 43 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. 3. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.