A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen 1. der Urkundenfälschung, angeblich begangen am 20. September 2007 in C.________(Ortschaft); 2. des Ungehorsams im Betreibungsverfahren, angeblich begangen am 8. August 2012 in Bern, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 500.00, an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 540.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) an Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________. C.