das Strafverfahren gegen A.________ eingestellt wurde wegen 1. Nichtbeherrschens des Fahrzeuges, angeblich begangen am 13. November 2011 in Bern; 2. pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall (mit Sachschaden), angeblich begangen am 13. November 2011 in Bern, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 83.10 (Auslagen) an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 540.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) an Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________. B.