_, beantragt oberinstanzlich namens des Beschuldigten/Berufungsführers Freisprüche von den beiden Anschuldigungen des versuchten Betrugs, angeblich begangen im Januar 2008 und Oktober 2008 (Ziff. III.1.2.+1.3. des erstinstanzlichen Urteils) sowie der Urkundenfälschung, angeblich begangen im Oktober 2008 (Ziff. III.2.3. des erstinstanzlichen Urteils). Weiter beantragt er ein Absehen von der Rückversetzung des Beschuldigten in den Strafvollzug sowie eine 20 Monate nicht übersteigende Freiheitsstrafe (pag. 1365,