Es ist aber erneut auf das forensisch-psychiatrische Gutachten des FPD Universität Bern vom 23. Januar 2014 zu verweisen. Die Gutachter hielten fest, dass das Rückfallrisiko für Straftaten, wie die zur Last gelegten, als unverändert hoch zu erachten sei, auch wenn die soziale Situation des Beschuldigten diesem aktuell Unterstützung und Rückhalt zu geben scheine. Die langfristige Wirksamkeit der zurzeit gefestigten sozialen Situation erscheine mit Rücksicht auf seinen bisherigen Lebenslauf, der immer auch stabilisierende Aspekte enthielt, als wenig wahrscheinlich (pag. 1001, 1005, S. 40, 44 des psychiatrischen Gutachtens).