36 Führerausweis. Damit offenbart der Beschuldigte eine enorme Gleichgültigkeit gegenüber der auch für ihn geltenden Rechtsordnung. Positiv zu werten ist zwar auch hier, dass beim Beschuldigten seit Sommer 2013 kein deliktisches Verhalten mehr festgestellt wurde (betreffend Vermögens- und Urkundendelikte sogar seit 2009). Es ist aber erneut auf das forensisch-psychiatrische Gutachten des FPD Universität Bern vom 23. Januar 2014 zu verweisen.