Wie die Vorinstanz erachtet auch die Kammer die Legalprognose beim Beschuldigten – insbesondere aufgrund der unzähligen einschlägigen Vorstrafen und seines bis dahin wenig einsichtigen Verhaltens – insgesamt als ungünstig. Der Beschuldigte wurde bereits mehrmals zu unbedingten mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt. Diese Strafen haben ihn nicht davon abgehalten, teilweise sogar während laufendem Strafverfahren weiter einschlägig zu delinquieren.