Er habe derzeit jedoch noch keinen Führerausweis (pag. 1185 Z. 22 ff.). Auch eine Festanstellung des Beschuldigten wäre grundsätzlich positiv zu werten. Einen Arbeitsvertrag (Festanstellung) hat der Beschuldigte jedoch bisher nicht eingereicht, weshalb die berufliche Situation des Beschuldigten nicht klar ist bzw. zumindest nicht als nachhaltig gefestigt bezeichnet werden kann. Aus dem Auszug aus dem Betreibungsregister des Betreibungsamtes Bern- Mittelland vom 14. September 2015 ergibt sich, dass der Beschuldigte mit 27 Betreibungen in der Höhe von total rund CHF 112‘000.00 und mit 43 Verlustscheinen von total rund CHF 50‘000.00 verzeichnet ist (pag.