Er wurde im Alter von 18 Jahren von seinen Pflegeeltern adoptiert (vgl. Akten PEN 07 284, pag. 322). Gemäss Leumundsbericht vom 26. März 2015 lebt der Beschuldigte seit dem Jahr 2011 mit seiner Lebenspartnerin U.________ zusammen. Seit April 2012 haben der Beschuldigte und U.________ eine gemeinsame Tochter, V.________. Die nach Angaben des Beschuldigten stabilen Familienverhältnisse sind für die Bewährungsaussichten grundsätzlich positiv zu werten.