16. Rechtskräftige Geldstrafe und Übertretungsbusse Die Verurteilungen des Beschuldigten wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer separaten unbedingten Geldstrafe (5 Tagessätze à CHF 10.00) sowie wegen einfacher Verkehrsregelverletzung (Geschwindigkeitsüberschreitung) und falscher Namensangabe zu einer separaten Übertretungsbusse von total CHF 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage) wurden nicht angefochten und sind somit in Rechtskraft erwachsen (vgl. pag. 1302, S. 60 der Urteilsbegründung).