999, S. 38 des psychiatrischen Gutachtens). Es wurde ausgeführt, auch wenn die jetzigen familiären und beruflichen Aspekte als protektive Faktoren betrachtet würden, so sei mit Blick auf seinen bisherigen Lebenslauf festzustellen, dass dieser – bis auf die zwischenzeitlich geborene gemeinsame Tochter – immer auch stabilisierende Aspekte enthalten habe (Partnerschaften, Arbeit, ähnliche Freizeitgestaltung), weshalb ihre langfristige Wirksamkeit als fraglich erscheine. Mehr als einmal habe der Beschuldigte in der Vergangenheit scheinbar funktionierende Partnerschaften für seine kriminellen Zwecke ausgenutzt (pag. 1005, S. 44 des psychiatrischen Gutachtens).