Hingegen sind, bereits positiv erwähnt, seit August 2013 auch im SVG-Bereich keine weiteren Widerhandlungen mehr zu verzeichnen und erscheinen die persönlichen Lebensumstände des Beschuldigten stabiler als vorher. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch auf die Feststellungen im psychiatrischen Gutachten des forensisch-psychiatrischen Dienstes der Universität Bern vom 23. Januar 2014 zu verweisen (pag. 962 ff.). Darin wurde festgehalten, dass sich der Beschuldigte kaum mit den aktuellen Tatvorwürfen auseinandersetze. Er sei äusserst begrenzt bereit, die Verantwortung für sein Tun zu übernehmen (pag. 999, S. 38 des psychiatrischen Gutachtens).