, 989), was allerdings nicht allzu stark ins Gewicht fällt. Deutlich straferhöhend wirkt sich dagegen der Umstand aus, dass der Beschuldigte die strafbaren Handlungen teilweise während laufender Verfahren begangen hat. So hielten ihn etwa die Anklageerhebung wegen Betrugs und Urkundenfälschung sowie die unmittelbar bevorstehende Gerichtsverhandlung vor Kreisgericht V Burg- dorf-Fraubrunnen vom 22. August 2007 nicht davon ab, noch am 17. August 2007 einen Kreditantrag über CHF 50‘000.00 lautend auf den Namen von G.________ zu stellen.