1358 ff.). Die wesentlichen strafrechtlichen Verurteilungen erfolgten wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Diebstahls und Strassenverkehrsdelikten (und hier fast ausschliesslich wegen wiederholten Fahrens trotz entzogenem Führerausweis). Der Beschuldigte wurde mehrfach zu unbedingten mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt. Trotz dieser einschlägigen Verurteilungen hat sich der Beschuldigte nicht von der Begehung weiterer Straftaten abhalten lassen.