Der Beschuldigte wurde im Jahr 2015 dreimal betrieben (darunter auch für einen hohen Betrag von CHF 72‘557.70; pag. 1353). Von einer nachhaltigen Stabilisierung der finanziellen Verhältnisse kann daher nicht die Rede sein. Ob und in welcher Form sich der Beschuldigte in letzter Zeit um Arbeit bemüht hat, wie es von der Verteidigung geltend gemacht wird, muss mangels Dokumentation offen bleiben. Hinsichtlich des Vorlebens ist weiter zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte zahlreiche und einschlägige Vorstrafen aufweist (pag. 1358 ff.).