Ein Verstoss von (weiteren) 45 Fahrten kann nicht mehr als Bagatelle bezeichnet werden, zumal der Beschuldigte mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. März 2011 bereits wegen ca. 50 unzulässigen Fahrten ohne Führerausweis verurteilt wurde und er ungeachtet dessen sogar noch während hängigem Rechtsmittelverfahren weiterhin gefahren ist. Der Beschuldigte setzt sich scheinbar unbekümmert über gesetzliche Regelungen und Weisungen hinweg, wenn es darum geht, eigene Ziele zu verfolgen. Die Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts und die Verwerflichkeit des Handelns wiegen daher vergleichsweise schwer.