Es zeigt aber, dass der Beschuldigte trotz bisherigen Verurteilungen nicht gewillt war, der behördlichen Anweisung, die zu Gunsten der Sicherheit im Strassenverkehr ergangen ist, Folge zu leisten. Ein Verstoss von (weiteren) 45 Fahrten kann nicht mehr als Bagatelle bezeichnet werden, zumal der Beschuldigte mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. März 2011 bereits wegen ca. 50 unzulässigen Fahrten ohne Führerausweis verurteilt wurde und er ungeachtet dessen sogar noch während hängigem Rechtsmittelverfahren weiterhin gefahren ist.