29 12. Asperation für neue Straftaten (Fahren trotz entzogenem Führerausweis) Der Beschuldigte hat gemäss dem Beweisergebnis der Vorinstanz in der Zeit vom 12. Februar 2011 bis 16. August 2013 insgesamt ca. 45 Mal trotz entzogenem Führerausweis ein Motorfahrzeug gelenkt (vgl. pag. 1295, S. 53 der Urteilsbegründung). Das Führen eines Personenwagens trotz entzogenem Fahrerausweis hat tatbestandsimmanent keinen konkreten Erfolg verursacht.