Andererseits hat er seinen Lohnausweis vom 24. Dezember 2007 sowie einen Auszug aus dem Betreibungsregister vom 4. Februar 2008 verfälscht, um damit gegenüber der T.________(Bank) sowie der S.________(Finanzdienstleister) tatsachenwidrig eine bessere Situation vorzuspiegeln, um so einen Hypothekarkredit zu erhalten. Durch das x-fache Ausfertigen und Einreichen gefälschter Kreditanträge und weiterer Unterlagen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften hat der Beschuldigte das zu schützende öffentliche Vertrauen, welches Ausweisschriften, Zeugnissen und Bescheinigungen im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, mehr-