27 und anschliessend der D.________(Bank) retournierte. Die D.________(Bank) bezahlte hierauf am 12. September 2007 die Kreditsumme von CHF 50‘000.00 auf das Lohnkonto von G.________ aus. Der Beschuldigte veranlasste anschliessend die Bezahlung von CHF 42‘944.00 ab dem Lohnkonto von G.________ zwecks Begleichung seiner Schuld aus dem Kaufvertrag über einen Personenwagen der Marke Audi vom 15. September 2007 an die Garage R.________ (vgl. pag. 1252 ff., S. 10 ff. der Urteilsbegründung).