Asperiert erscheint – unter Würdigung einerseits der Vielzahl der Fahrten über einen längeren Zeitraum sowie andererseits der auch hier vorliegenden (bereits berücksichtigten) leicht verminderten Schuldfähigkeit – eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um insgesamt 6 Monate angemessen (inkl. der mitbeurteilten SVG-Delikte). 11.3 Asperation für die weiteren Straftaten vor dem 27. März 2009 11.3.1 Betrug, begangen im August/September 2007 Der Beschuldigte hat im Wissen darum, dass die D.________(Bank) ihm selbst aufgrund seiner finanziellen Situation keinen Kredit gewähren würde, diese arglistig über seine wahre Identität getäuscht.