tronic Monitorings zu kommen. Das Obergericht Bern erhöhte die Einsatzstrafe sowohl für die weiteren Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung als auch wegen mehrfachen Fahrens trotz entzogenem Führerausweis (August 2007 bis September 2008, ca. 50 Fahrten) um je 2 Monate auf total 8 Monate. Asperiert erscheint – unter Würdigung einerseits der Vielzahl der Fahrten über einen längeren Zeitraum sowie andererseits der auch hier vorliegenden (bereits berücksichtigten) leicht verminderten Schuldfähigkeit – eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um insgesamt 6 Monate angemessen (inkl. der mitbeurteilten SVG-Delikte).