556 ff.). Das Obergericht erachtete in seinem Urteil mit Blick auf den Deliktsbetrag von insgesamt CHF 19‘850.00 sowie den Umstand, dass der Beschuldigte ausgerechnet seine Modelleisenbahnkollegen geschädigt und diese mitunter vorübergehend um den Liebhaber- und Sammlerwert des Modelleisenbahnzubehörs gebracht hat, eine Einsatzstrafe von 4 Monaten für die Diebstähle als gerade noch angemessen.