11.2.2 Straftaten gemäss Strafbefehl vom 27. März 2009 Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 27. März 2009 wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, teilweise als Zusatzurteil zum Urteil der Staatsanwaltschaft vom 22. November 2006 sowie zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 17. April 2008 wegen mehrfachen Fahrens trotz Führerausweisentzug, Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, Fälschung von Ausweisen sowie Entwendung zum Gebrauch (vgl. unpaginierte Strafakten STA.2007.1668 der Staatsanwaltschaft Solothurn).