24 derte Schuldfähigkeit attestiert wurde (pag. 1003; Art. 19 Abs. 2 StGB). Dies führt in der vorliegenden Bestimmung der Einsatzstrafe zu einer Herabstufung des Verschuldens von «leicht bis mittel» auf «leicht» (und wird auch bei der weiteren Strafzumessung zu berücksichtigen sein). 11.1.5 Fazit Tatverschulden / Bildung der Einsatzstrafe