subjektive Tatschwere Die Komponenten der subjektiven Tatschwere sind – da beim Betrug weitgehend tatbestandsimmanent – noch als neutral zu werten. 11.1.4 Verminderte Schuldfähigkeit Gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten des FPD Universität Bern / Prof. Dr. O.________ vom 23. Januar 2014 (pag. 962 ff.) hat der Beschuldigte zur Zeit seiner Taten an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung erheblichen Ausmasses gelitten, weshalb ihm eine dokumentierte und allseits unbestrittene leicht vermin-