Obwohl der Beschuldigte wusste, dass er seine Lebenspartnerin in eine schwierige Situation bringt – notabene war hinsichtlich des Kreditantrags von August/September 2007 namens G.________ bereits ein Betreibungsverfahren wegen ausstehender Ratenzahlungen hängig – stellte er einen weiteren Kreditantrag auf deren Namen aus. Die Interessen seiner damaligen Lebenspartnerin waren für ihn offensichtlich zweitrangig; er hat M.________ ohne Rücksicht auf mögliche Folgen für sie in das Geschehen hineingezogen und für seine Zwecke missbraucht. Dass M.___