_ begnügt und weder mit der Antragstellerin telefonisch Kontakt aufgenommen noch verlangt, dass diese bei der Bank persönlich vorspricht. Die dennoch recht erhebliche kriminelle Energie des Beschuldigten äussert sich vor allem im Umstand, dass sich der Beschuldigte nicht scheute, die Beziehung und das Vertrauen seiner damaligen Lebenspartnerin zu missbrauchen. Obwohl der Beschuldigte wusste, dass er seine Lebenspartnerin in eine schwierige Situation bringt – notabene war hinsichtlich des Kreditantrags von August/September 2007 namens G.______