23 D.________(Bank) einen Kredit von immerhin CHF 60‘000.00 ausbezahlt zu erhalten; dies wird auch seitens der Verteidigung zu Recht betont. Die D.________(Bank) hat sich zur Identifizierung der Antragstellerin vielmehr mit einer postalisch zugeschickten Ausweiskopie von M.________ begnügt und weder mit der Antragstellerin telefonisch Kontakt aufgenommen noch verlangt, dass diese bei der Bank persönlich vorspricht.