So hat er nach einer sehr kurzen Beziehungszeit mit M.________ (nach rund 1-2 Monaten) im Januar 2009 bereits einen Kreditantrag auf ihren Namen gestellt und ihr Vertrauen schamlos ausgenützt (vgl. in diesem Zusammenhang auch M.________, pag. 171 Z. 80-86 bzw. ein Doppelleben bestätigend der Beschuldigte, pag. 1187 Z. 34-36).» Dieser vorinstanzlichen Beurteilung schliesst sich die Kammer an. Der Beschuldigte musste in der Tat nicht besonders raffiniert vorgehen, um von der