Auch waren die vom Beschuldigten gefälschten Unterschriften teils doch eher dilettantisch nachgemacht. Bei der Begehung fällt auf, dass der Beschuldigte nicht davor zurückschreckte, das Vertrauen einer ihm doch sehr nahestehenden Person (M.________) auszunützen und diese anzulügen. Das Vorgehen des Beschuldigten ist entsprechend als einigermassen gefühlskalt zu bezeichnen. So hat er nach einer sehr kurzen Beziehungszeit mit M.________ (nach rund 1-2 Monaten) im Januar 2009 bereits einen Kreditantrag auf ihren Namen gestellt und ihr Vertrauen schamlos ausgenützt (vgl. in diesem Zusammenhang auch M.________, pag.