(Ausweis, Lohnabrechnungen) verschaffen musste, was für eine nicht unerhebliche kriminelle Energie spricht. Umgekehrt ist ebenfalls festzuhalten, dass die D.________(Bank) es dem Beschuldigten nicht allzu schwierig gemacht hat: beispielweise wurde keine persönliche Prüfung durchgeführt und auch nie telefonisch mit der Antragstellerin Kontakt aufgenommen. Der Beschuldigte musste somit nicht besonders raffiniert vorgehen, um sein Ziel zu erreichen. Auch waren die vom Beschuldigten gefälschten Unterschriften teils doch eher dilettantisch nachgemacht.