_ ausbezahlt. 11.1.2 Objektive Tatkomponente Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts bzw. Ausmass des verschuldeten Erfolgs Der Tatbestand des Betrugs gehört zu den Vermögensdelikten und schützt mithin das Vermögen. Beim Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist demnach insbesondere der Vermögensschaden von Bedeutung. Der Deliktsbetrag beträgt im vorliegenden Fall CHF 60‘000.00 und kann sicher nicht mehr als gering bezeichnet werden.