der Urteilsbegründung): Der Beschuldigte hat im Wissen darum, dass ihm die D.________(Bank) aufgrund seiner finanziellen Situation keinen Kredit gewähren wird, den Kreditantrag vom 27. Januar 2009 lautend auf seine damalige Lebenspartnerin M.________ ohne deren Kenntnis mit deren Angaben ausgefüllt und mit deren Unterschrift versehen (beantragter Kredit: CHF 60‘000.00). Er hat den Kreditantrag sodann via Kreditvermittlerin N.________ bei der D.________(Bank) einreichen lassen und zu Handen der Kreditvermittlerin am 12. Februar 2009 eine Ausweis- und Lohnausweiskopie von M.________ beigebracht.