Gemäss Strafregisterauszug vom 9. April 2015 (pag. 1358 f.) wurde der Beschuldigte u.a. mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 27. März 2009 wegen Fahrens trotz Führerausweisentzug (mehrfach begangen), Missbrauchs von Ausweisen und Schildern (mehrfach begangen), Fälschung von Ausweisen sowie Entwendung zum Gebrauch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, teilweise als Zusatzstrafe zum Entscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 22. November 2006 sowie zum Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern vom 17. April