vgl. E. IV.16 hiernach). Bei den ebenfalls rechtskräftigen Schuldsprüchen wegen einfacher Verkehrsregelverletzung sowie falscher Namensangabe handelt es sich um Übertretungen, für welche eine Übertretungsbusse von CHF 600.00 ausgesprochen wurde (nicht angefochten; vgl. E. IV.16 hiernach).