10. Konkretes Vorgehen, Strafrahmen und schwerste Straftat Der Beschuldigte hat sich gemäss vorliegendem Urteil des zweifachen vollendeten Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung, der Hinderung einer Amtshandlung, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis, der einfachen Verkehrsregelverletzung sowie der falschen Namensangabe schuldig gemacht. Für den rechtskräftigen Schuldspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung wurde separat eine unbedingte Geldstrafe von 5 Tagessätzen à CHF 10.00 ausgesprochen (nicht angefochten; vgl. E. IV.16 hiernach).