_ nicht mehr erhältlich gemacht werden. Der Beschuldigte wurde nicht weiter hinsichtlich dieses Antrags befragt, insbesondere wurde er nicht danach gefragt, mit welchen Angaben er den Kreditantrag ausgefüllt und welche Unterlagen er diesem beigelegt hat. In den Akten befindet sich einzig das Schreiben der D.________(Bank) vom 23. Oktober 2008, mit welchem die gleichentags eingereichte Kreditanfrage abgelehnt wurde. Auch wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens einiges dafür spricht, lässt sich der Urkundencharakter