Auch insoweit kann auf das bereits vorstehend Gesagte verwiesen werden (vgl. E. II.7.1.2 hiervor). Hinzuzufügen ist, dass hinsichtlich des Kreditantrags vom 23. Oktober 2008 letztlich offen bleiben muss, ob der Kreditvermittler I.________ den Kreditantrag auch noch bei anderen Banken eingereicht hat. In Bezug auf diesen Kreditvermittler wurden keine Abklärungen getätigt. Namentlich wurde die zuständige Person des Kreditvermittlers nicht befragt, mit welchen Kreditinstituten sie zusammenarbeiten würden. Es wurde offenbar von Anfang an einzig auf die D.________(Bank) als potentiell Geschädigte fokussiert und entsprechend Anklage erhoben.